Informationen im Sinne des Art. 1 Absatz 125 ff. des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017
Bezugnehmend auf Art. 1, Absatz 125 ff. des Gesetzes 124/2017 werden hier im Folgenden die im Geschäftsjahr 2020 von der öffentlichen Verwaltung bzw. Gesellschaften und Körperschaften gemäß Art. 2-bis D.Lgs. 33/2013 an die Gesellschaft ausgezahlten Zuschüsse und Beihilfen (Beiträge, Zuschüsse, Beihilfen, Förderungen, Vergünstigungen, wirtschaftliche Vorteile) angeführt:
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 folgende Beihilfen erhalten:
Nr. | Datum Zahlung | auszahlundes Subjekt | ausgezahlter Beitrag | Begründung |
1 | 11/09/2020 | Agentur der Einnahmen | 20.878 Euro | Verlustbeitrag COVID-19, G.D. Nr. 34/2020 |
In Zusammenhang mit dem Corona Notstand hat die Gesellschaft folgende Steuervergünstigungen erhalten:
Nachlass der GIS des Jahres 2020 auf Betriebsimmobilien in der Provinz Bozen über 3.389 Euro. Streichung der IRAP Saldo und Akontozahlung des Jahres 2020 über 6.355 und 4.361 Euro.
Die Gesellschaft hat zudem im Geschäftsjahr 2020 Beihilfen erhalten, die laut den geltenden Transparenzbestimmungen von den jeweiligen auszahlenden Körperschaften an das gesamtstaatliche Verzeichnis der staatlichen Beihilfen (Registro Nazionale degli Aiuti di Stato/RNA) gemeldet wurden, auf welches hier verwiesen wird.